
Gegenstände inländischer Erzeugung, die durch die Punzierung oder bei der Nachbehandlung, z.B. bei Reparaturen, undeutliche Amtspunzen aufweisen, müssen nachpunziert werden. Nach einem Vormerk erfolgt diese Nachpunzierung kostenlos innerhalb von drei Tagen.
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https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html
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