Monseigneur (franz., spr. mong-ssänjör, "mein Herr"), Titel, den man in Frankreich im Mittelalter den Rittern und den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, später bloß noch den Prinzen und höchsten Würdenträgern der Kirche und des Staats gab. War jedoch ein Prinz von Geblüt zugegen, so durften auch Prälaten nicht M. angeredet ... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html