
Inhaltsbestimmung zu einem VA. Wird dem Bürger etwas anderes gewährt, als er beantragt hat (aliud), so handelt es sich i.d.R. um die Ablehnung des Antrags verbunden mit dem Angebot einer anderen Regelung, einer sog. modifizierten Genehmigung. Abzugrenzen ist dies von einem VA, der unter Nebenbestimmungen erteilt wird.
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