
Bezeichnung für die Gruppe des wissenschaftlichen »Personals einer Hochschule ohne die »Professorenschaft und das nichtwissenschaftliche Personal: wissenschaftliche Angestellte (BAT III bis BAT Ib) und »Beamte (Akademischer Rat / Oberrat / Direktor = A 13 bis A ...
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eine Gruppe akademischer Lehrer an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland zwischen den habilitierten Hochschullehrern und den Assistenten, bestehend aus Akademischen Räten, Studienräten im Hochschuldienst, Studienprofessoren u. a. Voraussetzung ist die Promotion, nicht die Habilitation.
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