
Eine medizinisch indizierte Leistung ist eine aus medizinischer Sicht notwendige Leistung, auch wenn diese Leistung nur in einem anderen Kanton erbracht werden kann. Dies bedeutet, dass eine medizinisch indizierte Leistung wie eine Pflichtleistung gemäß UVG (Unfallversicherungsgesetz) oder KVG (Krankenversicherungsgesetz) behandelt wird.
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