
Für das Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung gilt bei sich überschneidenden Regelungen grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Um allerdings neue Gesamtregelungen zuzulassen, die einzelne Arbeitsverhältnisse benachteiligen während andere bessergestellt werden (z.B. eine Anpassung eines Prämiensystems an neue Verhältni...
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