
Ein Kammerherr (mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch: Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kammerherr
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammerherr, des -en, plur. die -en, vornehme Hofbediente von Adel, welche die Aufwartung bey einer fürstlichen Person in ihren Wohnzimmer haben, und welchen an großen Höfen noch ein Ober-Kammerherr vorgesetzet ist; adelige Kammerbediente vom ersten Range Dessen Gattinn, die Kammerherri...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_221

Berufs-, besser: Amtsbezeichnung. Ein Kammerherr war Inhaber eines Hofamtes, dem die Aufsicht über die bewohnten Räumlichkeiten des Monarchen anvertraut war. Der Kammerherr ist nicht mit dem Kämmerer oder dem Kammerdiener zu verwechseln, dem die Aufsicht über die Schatzkammer oblag bzw. der der pers...
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https://wiki-de.genealogy.net/Kammerherr

Kammerherr, Kämmerer, aus dem mittelalterlichen Schatzmeisteramt hervorgegangenes Hofamt. In neuerer Zeit war Kammerherr Ehrentitel von Edelleuten und Amtstitel der adligen Hofbeamten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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