
ist das dem König zustehende (unbewegliche) Gut. Es besteht, weil im Mittelalter eine strenge Scheidung zwischen Allgemeingut und Privatvermögen noch nicht durchgesetzt ist, aus dem vom Vorgänger hinterlassenen Gut und dem vom neuen König zusätzlich eingebrachten Gut. Durch zahlreiche Vergabungen schwindet das K. Vielleicht (erst) im späteren...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Königsgut, Kammergut. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.