[Achtung: Schreibweise von 1811] Jagdbar, -er, -ste, adj. et adv. was gejaget werden kann, doch nur in engerer Bedeutung, was mit Nutzen, oder den Regeln der Jägerey zu Folge gejaget werden kann. In diesem Verstande ist ein jagdbarer Hirsch bey den Jägern, ein Hirsch, welcher wenigstens zehen Enden auf dem Kopfe hat, der s...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_5_0_29

Jagdbar , das Wild, welches der Jagdordnung gemäß zum Abschuß gelangen kann; auch ein Hirsch von zehn Enden; "stark j." heißt der Hirsch, wenn er mehr als zehn Enden aufgesetzt hat; s. Geweih.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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