
(-mäkler) ist ein Makler (Mäklervertrag), der gewerbsmäßig Geschäfte vermittelt, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, insbes. Waren, Wertpapiere, Versicherungen (§ 93 HGB). Der H. ist Kaufmann (§ 1 II Nr. 7 HGB). Besondere Arten des H. sind der Börsenmakler, der Schiffsmakler und der Versicherun...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Handelsmakler.htm

übernimmt die Vermittlung von Außenhandelsgeschäften und ist in der Regel auf bestimmte Branchen und Waren spezialisiert. Er wird von Importeuren und Exporteuren insbesondere bei unregelmäßigen Handelsaktivitäten eingeschaltet. Er hat nach dem Handelsbrauch die Interessen beider Parteien zu wahren u...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstig...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Handelsmakler, selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig Verträge über Kauf oder Verkauf von Waren, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen des Handelsverkehrs vermittelt (§§ 93 folgende HGB; Gegensatz Zivilmakler, Makler). Er führt seine Geschäfte aufgrund einzelner Aufträge aus, ohne durch Ver...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Handelsmakler sind Gewerbetreibende gemäß § 93 HGB, die im Auftrag von Dritten Verträge über Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien, Versicherungen oder anderen Gegenständen vermitteln.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Wer gewerbsmäßig für andere Personen Waren anschafft oder veräußert ist Handelsmakler. Das gleiche gilt auch für Versicherungen und Wertpapiere. Der Handelsmakler betreut immer wieder andere Parteien. Darin besteht der hauptsächliche Unterschied zum Vertreter, welcher im Wesentlichen immer für einen einzigen Auftraggeber arbeitet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Wer gewerbsmäßig für andere Personen Waren anschafft oder veräußert ist Handelsmakler. Das gleiche gilt auch für Versicherungen und Wertpapiere. Der Handelsmakler betreut immer wieder andere Parteien. Darin besteht der hauptsächliche Unterschied zum Vertreter, welcher im Wesentlichen immer für einen einzigen Auftraggeber arbeitet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

(-mäkler) ist ein Makler (Mäklervertrag), der gewerbsmäßig Geschäfte vermittelt, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, insbes. Waren, Wertpapiere, Versicherungen (§ 93 HGB). Der H. ist Kaufmann (§ 1 II Nr. 7 HGB). Besondere Arten des H. sind der Börsenmakler, der Schiffsmakler und der Versicherungsmakler. Nicht H. ist der Grundstücksmak...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Handelsmakler.html

Handelsmakler , s. Makler.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

übernimmt die Vermittlung von Außenhandelsgeschäften und ist in der Regel auf bestimmte Branchen und Waren spezialisiert. Er wird von Importeuren und Exporteuren insbesondere bei unregelmäßigen Handelsaktivitäten eingeschaltet. Er hat nach dem Handelsbrauch die Interesse n beider Parteien zu wahren und ist verpflichtet, ein Tagebuch zu f�.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelsmakler/handelsmakler.htm

ein Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen des Handelsverkehrs übernimmt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber steht (§§ 93 ff. HGB). Nach dem Gegenstand des zu vermittelnden Geschäfts unterscheidet man Warenmakler, Effektenmakler, Versicherungsmakler, S...
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https://www.wissen.de//lexikon/handelsmakler
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