[Achtung: Schreibweise von 1811] Großjährig, adj. et adv. dasjenige Alter habend, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters und Vormundes erfordert wird; volljährig, mündig, im Gegensatze des minderjährig... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3227