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Geschäftsführung

Geschäftsführung Logo #42000 Geschäftsführung ist die Aufgabe bzw. die Tätigkeit einer Person oder einer Gruppe von Personen, welche fremde Geschäfte führt. Dies können die Geschäfte einer anderen natürlichen Person sein, die einer juristischen Person (z. B. GmbH, e.V.), aber auch die einer anderen Gesellschaft (z. B. GbR, oHG, KG) oder die einer anderen Personengrupp...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsführung

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Geschäftsführung Logo #42090Von den Eigentümern eines Betriebes bestelltes Führungsorgan (Manager). Das Recht bzw. die Pflicht zur Geschäftsführung ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes. Die Mehrzahl der deutschen Betriebe sind derzeit noch Eigentümer-Unternehmen, d. h. sie werden von den Eigentümern selbst geführt (vg...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Geschaeftsfuehrung.htm

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Geschäftsführung Logo #42740- (business management) Auch: Unternehmensführung. Die Gesamtheit der Ma?nahmen, die zu treffen sind, um ein Geschäft oder Unternehmen im Sinne seiner wirtschaftlichen und sonstigen Ziele zu initieren und aufrecht zu erhalten. S.a. Ges...
Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=G&id=31272&page=1

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Geschäftsführung Logo #42065(engl. management, conduct of business) Als Geschäftsführung bezeichnet man die Tätigkeit zur Förderung einer Gesellschaft. Sie umfasst sowohl tatsächliche Handlungen als auch die Vornahme von Rechtsgeschäften, erstreckt sich jedoch nicht auf Vorgänge, die die Organisation oder den Bestand der Gesel...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Geschäftsführung Logo #42134Geschäftsführung, die in der Leitung eines Unternehmens oder Verbandes ausgeübte Tätigkeit, im Gesellschaftsrecht die leitende Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie umfasst die tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die die Gesellschaftszwecke fördern sollen, ausgenommen Fragen, die die Grundlagen d...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Geschäftsführung Logo #42834Mit Geschäftsführung wird das mit der Geschäfsleitung betraute Organ einer Gesellschaft bezeichnet. Z.B. bei der Aktiengesellschaft der Vorstand und in der GmbH der oder die Geschäftsführer gemäß § 6 GmbHG.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsfuehrung.php

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Geschäftsführung Logo #40086Die Geschäftsführung ist ein Organ eines Unternehmen. Geschäftsführungsorgane sind in folgenden Rechtsformen Gesellschafter: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft oder GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (sog. Selbstorganschaft). In der Gesellschaft mit beschrän...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Geschäftsführung Logo #42295Geschäftsführung , im allgemeinen die Besorgung von Geschäften, insbesondere die von fremden Geschäften, daher im Handelsrecht Geschäftsführer oft s. v. w. Disponent oder Prokurist (s. d.). Im engern Sinn ist G. die Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (negotiorum gestio). Das unberufene Einmischen in Angelegenheiten eines Dritten ist na...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Geschäftsführung Logo #42880(engl. management , conduct of business) Als Geschäftsführung bezeichnet man die Tätigkeit zur Förderung einer Gesellschaft . Sie umfasst sowohl tatsächliche Handlung en als auch die Vornahme von Rechtsgeschäften, erstreckt sich jedoch nicht auf Vorgänge, die die Organisation oder den Bestand der Gesellschaft betreffen, da hierzu ein Gesel.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsfuehrung/geschaeftsfuehr

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Geschäftsführung Logo #42871(bürgerliches Recht) die Besorgung fremder Angelegenheiten aufgrund eines Auftrags, in der Regel durch die Vertretungsmacht (beruhend auf einer Vollmacht ) ergänzt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/geschaeftsfuehrung-buergerliches-recht

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Geschäftsführung Logo #42871(Handelsrecht) im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaf...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/geschaeftsfuehrung-handelsrecht

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Geschäftsführung Logo #42871(öffentliches Recht) die Besorgung fremder Angelegenheiten ohne besondere Veranlassung durch den durch die Geschäftsführung Begünstigten, aber in seinem Interesse und entsprechend seinem mutmaßlichen Willen; der Begünstigte ist zum Aufwendungsersatz verpflichtet (§§ 677 ff. BGB).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/geschaeftsfuehrung-oeffentliches-recht
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