
gemeinsamer Zolltarif der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern, trat am 1. 7. 1968 in Kraft und löste die einzelstaatlichen Zolltarife ab. Die darauf beruhende Klassifizierung sämtlicher Waren und die Höhe der darauf ruhenden Zölle haben im Deutschen Gebrauchs-Zolltarif Eingang gefunden.
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