Gebundener Verwaltungsakt Bedeutung

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gebundener Verwaltungsakt

gebundener Verwaltungsakt Logo #42834Von einem gebundenen Verwaltungsakt spricht man, bei einem Verwaltungsakt, den die Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen erlassen muss, von einem Ermessensverwaltungsakt spricht man, wenn es bei Vorliegen der Voraussetzungen im Ermessen der Behörde liegt, ob sie den Verwaltungsakt erlassen will.
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