Gabella (F.) hereditaria Bedeutung

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gabella (F.) hereditaria

gabella (F.) hereditaria Logo #42015(lat.) ist im Mittelalter eine Erbschaftsabgabe beim Erbfall Fremder an König, Landesherrn oder Stadt. Ein Gesetz Kaiser Friedrichs II. von 1220 hebt sie auf, wird aber nicht beachtet.Lit.: Meynal, E., Études sur la gabelle, TRG 3 (1922), 119
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