[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Forstbann, des -es, plur. inus. in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, 1) der Bann, d. i. das Recht des Forstherren, in seinem Forste Gesetze und Verordnungen zu machen; das Forstrecht. 2) Das Recht des Forstherren, vermöge dessen seine Unterthanen ihr Holz und ihre Mastung aus se...
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Forstbann, Forstregal, Bannforst.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Forstbann , das ursprünglich nur dem König zustehende Recht, in einem bestimmten Wald jedem die Vornahme von Eigentumshandlungen zu untersagen; dann auch die Strafe, welche einem solchen königlichen Befehl Zuwiderhandelnde zu erlegen hatten (bannus dominicus der karolingischen Urkunden). Dies Recht, einen Forst zu bannen oder zu "befrieden&...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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