[Achtung: Schreibweise von 1811] Flüchten, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, einen Ort zur Vermeidung einer Gefahr schnell und eilfertig verlassen. Es war niemand mehr im Dorfe, denn alle Einwohner waren geflüchtet. II. Als ein Activum, auf der Flucht wohin b...
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(Text von 1910) Fliehen 1). Flüchten 2). Fliehen heißt nur, sich eilig von einem Orte entfernen, flüchten fügt hinzu, daß dieses Fliehen wegen einer Gefahr und zur Sicherung geschehe. Flüchten drückt demnach den prägnanten Begriff aus: durch die Flucht
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