
Fahnenflucht oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird im Allgemeinen als Deserteur (frz. déserteur, abgeleitet von lat. deserere, „verlassen“) bezeichnet. == Rechtliche Regelungen == === Situation in Deutschland === ==== Bundesr...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht
[Band] - Fahnenflucht ist eine Deutschpunkband aus Rheinberg. Die Band wurde im Jahre 1996 unter dem Namen Keine Ahnung gegründet, aber recht schnell in Fahnenflucht umbenannt. Der Musikstil von Fahnenflucht ist moderner Punk mit deutlichem Hardcore-Einfluss. Besonderes Merkmal der Band ist die Stimme des Sängers Thomas, ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht_(Band)

ist das eigenmächtige Verlassen des Heeres, das schon im Altertum gewichtige Folgen nach sich zieht. Das langobardische Volksrecht sieht die Tötung, das alemannische Volksrecht die Buße von 80 Schillingen vor. Auch später wird zumindest für schwere Fälle die Todesstrafe angedroht, während einfachere Fälle mit Gefängnis und Ehrenminderung b...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Fahnenflucht, Desertion, eigenmächtiges Sichentfernen (Verlassen) oder Fernbleiben eines Soldaten von seiner Truppe oder Dienststelle, um sich (im Unterschied zur eigenmächtigen Abwesenheit) dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Weh...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Fahnenflucht wird das unerlaubte Entfernen oder Fernbleiben eines Soldaten von seiner Truppe bezeichnet, wenn es dem Zweck dient sich dauerhaft oder für einen bewaffneten Einsatz dem Dienst zu entziehen oder eine Entlassung wegen Unwürdigkeit zu erreichen. Fahnenflucht ist gemäß 16 Wehrstrafgesetz (WehrstrafG) strafbar.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/fahnenflucht.php

Fahnenflucht , s. Desertion.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Straftatbestand des Wehrstrafrechts (§ 16 WStG): das unerlaubte Sichentfernen oder Fernbleiben von der Truppe in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; wäh....
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/fahnenflucht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.