
lateinisch: vom Lehrstuhl aus Fachausdruck für die endgültige und verbindliche Lehrentscheidung des Papstes in einer Frage des Glaubens oder der Sitte. Eine ex cathedra- Entscheidung, gefällt im Einvernehmen mit der Kirche und aus der Kraft des Heiligen Geistes, qualifiziert die gemeinte Gegebenhei...
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ex cạthedra , Bezeichnung der Lehrentscheidungen, die der Papst als oberster Lehrer der Kirche mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit verkündet; danach allgemein: von maßgebender Seite, abschließend.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ex cathedra (griech.-lat. "vom päpstlichen (Lehr-)Stuhl"): 1. verbindliche und unfehlbare Lehrentscheidung des Papstes in Sachen des Glaubens und der Sitten; 2. etwas nicht Anzweifelbares, das von maßgebender Seite kommt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

ex-cathedra (lat. "vom (päpstlichen) Stuhl"): aus päpstlicher (unfehlbarer) Vollmacht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Ex cathedra oder Ex cathedra Petri (lat.), "vom Stuhl Petri herab" erlassen, wird von Dekreten etc. des Papstes gebraucht, wenn dieser in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der Kirche spricht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der katholischen Kirche Kennzeichnung jener Entscheidungen des Papstes, die er als Lehrer der Kirche in Glaubens- oder Sittenfragen trifft und die daher den Charakter der Unfehlbarkeit haben.
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https://www.wissen.de//lexikon/ex-cathedra
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