
ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts in einem Rechtsstreit. Sie findet sich sachlich notwendigerweise seit dem Beginn von Verfahren.. Lit.: Rohmeyer, H., Geschichte und Rechtsnatur der einstweiligen Anordnung im Verwaltungsprozess, Diss. jur. Hamburg 1967
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ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Verlaufe eines Rechtsstreits, in dem es die endgültige Entscheidung zu treffen hat. Sie ist in vielen Fällen im Gesetz vorgesehen: vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 32 BVerfGG); im Verfahren in Ehesachen, wo durch e.A. Getrenntleben, Unterhalt, Pers...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/einstweilige_Anordnung.htm

Die einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Verlauf eines Rechtsstreits. Die einstweilige Anordnung soll vermeiden, dass Entscheidungen vor ihrer Rechtskraft vollstreckt und dadurch möglicherweise rechtswidrige Zustände hergestellt werden. Der Antrag au...
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Das Gericht kann bereits vor Erhebung der Klage durch Beschluss eine einstweilige Anordnung erlassen. Eine einstweilige Anordnung ist nur möglich, wenn die Gefahr besteht, dass das Recht des Antragstellers nicht gesichert werden kann. Hier soll mittels einstweiliger Anordnung gesichert werden, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

einstweilige Anordnung, Entscheidung eines Gerichts, mit der vor Abschluss des Verfahrens vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird, z. B. in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in Ehesachen. Durch einstweilige Anordnung soll vermieden werden, dass noch angreifbare Entscheidungen bereits vollstr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vorläufiges Rechtsschutzverf. vor d. VG gem. § 123 VwGO. Zwei Arten der einstweiligen Anordnung sind zu unterscheiden. Mit der Sicherungsanordnung gem. § 123 I 1 VwGO begehrt der Antragsteller die Sicherung eines bestehenden status quo (Rechtsposition). Die Regelungsanordnung gem. § 123 I 2 VwGO ist auf vorläufige Regelung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Verlaufe eines Rechtsstreits, in dem es die endgültige Entscheidung zu treffen hat. Sie ist in vielen Fällen im Gesetz vorgesehen: vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 32 BVerfGG); im Verfahren in Ehesachen, wo durch e.A. Getrenntleben, Unterhalt, Personensorge, Prozeßkostenvorschüsse u.a. gereg...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Einstweilige_Anordnung.html

Mit einstweiliger Anordnung wird eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Verlauf eines vor ihm geführten Rechtsstreits bezeichnet. Das Gesetz sieht sie z.B. vor in § 32 BVerfGG, § 620 ZPO, § 644 ZPO, § 707 ZPO, § 769 ZPO. Voraussetzungen In der ZPO setzt die einstweilige Anordnung die Rechtshängigkeit der Hauptsache voraus. Weiterhin ...
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vorläufige Regelung durch das Gericht für die Dauer des Prozesses im Verwaltungsrechtsstreit oder in Familiensachen (z. B. Getrenntleben für die Dauer des Rechtsstreits, einstweilige Unterhaltsregelung). In der Schweiz: vorsorgliche Maßregeln.
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https://www.wissen.de//lexikon/einstweilige-anordnung
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