
Gesetzlicher Güterstand ist nach deutschem Recht die Zugewinngemeinschaft, bei der das Vermögen des Mannes und das der Frau nicht zu gemeinschaftlichem Vermögen verschmelzen, sondern getrennt bleiben. Vertraglich können die Ehegatten statt des gesetzlichen Güterstandes die Gütergemeinschaft oder die...
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Das eheliche Güterrecht regelt die Fragen der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten und zwischen den Ehegatten und Dritten. Z.B. Unterhaltspflichten, Güterstand, Eigentumsvermutungen, Schlüsselgewalt).
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https://www.lexexakt.de/glossar/ehelichesgueterrecht.php

. Nach §§ 3, 4 SchGG. und § 19 KonsGG. gelten für die Nichteingeborenen die Vorschriften der Reichsgesetze und der daneben innerhalb Preußens bestehenden allgemeinen Gesetze. Als solche kommen die §§ 1363 bis 1563 BGB., Art. 15,16, 27 u. 29 EGBGB. in Betracht; für die Beurteilung des Güterstandes de...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Regelung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Nach dem deutschen ehelichen Güterrecht tritt mit der Eheschließung der gesetzliche Güterstand ein, von dem aber durch Ehevertrag abgewichen werden kann. Nach dem seit dem 1. 7. 1958 in Deutschland geltenden sog. Gleichberechtigungsgesetz ist der gesetzliche Güterstan...
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https://www.wissen.de//lexikon/eheliches-gueterrecht
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