
(lat. [F.] Schenkung) ist im römischen Recht die unentgeltliche Zuwendung. Sie ist zunächst nur ein Rechtsgrund, der einen Zuwendungsvorgang rechtfertigt. Erst unter Kaiser Konstantin wird die d. zu einem eigenen Geschäft. Besondere Fälle sind die d. mortis causa (Schenkung von Todes wegen), die d. post obitum (Gabe nach dem Tod), die d. propte...
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Donatio die, römisches Recht: Schenkung.
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Donatio (lat.), Schenkung (s. d.); d. ad pias causas, Schenkung zu frommen Stiftungen; d. honoris causa, Ehrengabe; d. illicita, unerlaubte Schenkung; d. impropria, uneigentliche Schenkung (die keine reine ist, einen andern Zweck verhüllt); d. inofficiosa, die Pflicht gegen die nächsten Erben verletzende Schenkung; d. inter virum et uxorem, Schen...
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