
Wann bedingter Vorsatz vorliegt ist umstritten. Ursache für die Streitigkeiten dürfte unter anderem seine Bedeutung als unter Grenze der Strafbarkeit bei Delikte sein, bei denen die fahrlässige Begehung nicht mit Strafe bedroht ist. Einigkeit besteht darüber, daß dem Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts bewußt gewesen sein muß (intel...
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