
Die condictio ist eine Klage des Römischen Rechts. Das heutige Bereicherungsrecht geht auf die condictio des Römischen Privatrechts zurück. Allgemein bietet die condictio die Möglichkeit, eine zu Unrecht erlangte Bereicherung von dem Bereicherten zurückzufordern. Entstanden ist die condictio aus dem Rückforderungsanspruch eines gewährten Da...
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(F.) causa data causa non secuta (lat.) Bereicherungsanspruch wegen nicht erbrachter Gegenleistung, Bereicherung
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(F.) ex lege (lat.) Bereicherungsanspruch aus gesetzlicher Obligation, Bereicherung
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(F.) indebiti (lat.) Bereicherungsanspruch wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld, Bereicherung
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(F.) ob causam datorum (lat.) Bereicherungsanspruch wegen nicht entstandenen Rechtsgrundes, Bereicherung
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(F.) ob causam finitam (lat.) Bereicherungsanspruch wegen weggefallenen Rechtsgrundes, Bereicherung
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(F.) ob turpem vel iniustam causam (lat.) Bereicherungsanspruch wegen eines sittenwidrigen oder unzulässigen Rechtsgrundes, Bereicherung
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(F.) sine causa (lat.) Bereicherungsanspruch wegen rechtsgrundloser Leistung, Bereicherung
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(lat. [F.]) ist im Formularverfahren des klassischen römischen Rechts eine Klagformel, welche im spätantiken römischen Recht besonders mit dem Fall grundloser Vorenthaltung (z. B. des auf eine Nichtschuld Geleisteten) verbunden wird. Kondiktion. Lit .: Kaser §§ 32, 33, 38, 39, 40, 48, 83; Söllner § 9; Köbler, DRG 33, 45, 67; Koschembahr-Lys...
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Lat. für Ansagung. Mit condictio wird eine Klage auf Rückgabe bezeichnet. Siehe für weiteres unter Bereicherungsrecht.
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Condictio (lat.), jede persönliche Klage, dann insbesondere eine solche persönliche Klage, die durch einseitige Kontraktsverhältnisse veranlaßt wird und auf eine Eigentumsübertragung abzweckt. C. causa data, causa non secuta, Klage auf Zurückgabe einer Sache, die jemand aus nachher weggefallenem Grund zugewiesen worden; c. certi, Klage auf Zu...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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