[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit einem Vormunde verstehen, Im Oberdeutschen auch bevogten. Einen Unmündigen bevormunden. Daher die Bevormundung. Man sieht leicht, daß die beyden ersten Sylben dieses Wortes mit dem Nebenworte bevor nichts gemein haben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2191
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