
Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Legaldefinition für den Begriff bietet das Gesetz zwar nicht, jedoch heißt es in {Art.|103|gg|juris} Abs. 2 GG und {§|1|stgb|juris} StGB: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor...
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Straftat, strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt, die einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung. Das StGB teilt die Straftaten nach der Schwere der angedrohten Strafe ein in Verbrechen und Vergehen; keine Straftaten sind die Ordnungswi...
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Mit Straftat wird ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht (Wessels, AT, Rn. 13). Das Strafgesetzbuch (StGB) verwendet den Begriff z.B. in den §§ 5, 22, 25.
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