[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. Geschäftig, der eine Sache gern und fleißig betreibet. Ein betriebsamer Mensch. Er ist sehr betriebsam Daher die Betriebsamkeit, die lebhafte Geschäftigkeit.
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(Text von 1910) Tätig
1). Betriebsam
2). Die
Tätigkeit besteht im Gebrauch der Kräfte, auch ohne Rücksicht auf einen bestimmten Zweck; die
Betriebsamkeit ist die
Tätigkeit, die einem gewissen Zwecke dient, und zwar dem Zwecke, seine äußern Umstände zu bessern. Auch Kinder sind tätig,...
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