
Das beschleunigte Verfahren ist im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen. Davon zu unterscheiden ist das in {§|13a|bbauG|juris} Baugesetzbuch vorgesehene „besch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigtes_Verfahren

Besonderes Art des Strafverfahrens, die in Fällen mit einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage eine schnelle Entscheidung des Gerichts ermöglichen soll. Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die Staatsanwaltschaft kann vo...
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beschleunigtes Verfahren, Strafverfahren, das gemäß §§ 417 folgende StPO vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht mit abgekürzter Ladungsfrist geführt werden kann, wenn der Sachverhalt einfach oder die Beweislage klar und zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
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Mit beschleunigtem Verfahren wird das in § 417 StPO geregelt Verfahren bezeichnet, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage durchgeführt wird. Es soll der Verkürzung der Zeit zwischen Straftat und Strafe dienen. Im beschleunigten Verfahren bestimmt der Strafrichter, über den Umfang der Beweisaufnah...
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Ein beschleunigtes Verfahren wird auch Schnellverfahren genannt.
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