[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) eigentlich, an etwas langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das Niedersächsische belangen hat. In etwas weiterer Bedeutung sagt man im Oberdeutsche...
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(Text von 1910) Anklagen
1). Verklagen
2). Belangen
3). Verklagen wird auch von bürgerlichen,
anklagen nur von peinlichen Klagen gesagt. Man
verklagt jemand, damit ihn die Obrigkeit zwinge, das zu leisten, was er uns schuldig ist; man
klag jemand
an, damit er g...
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