[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Eigentlich, mit einem Kleide, oder mit Kleidern anthun, mit Kleidern versehen, kleiden. Die Nackenden bekleiden.2 Figürlich. 1) Überziehen, bedecken. So werden in der Seefahrt bis Anker bekleidet, wenn die Fliegen derselben in zwey Breter eingefasset werden, damit sie in ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1255

Verkleiden eines Drahtspleißes mit Hüsing oder Segeltuch.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42124
Keine exakte Übereinkunft gefunden.