[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. seinen Jammer, d. i. lauten Ausbruch des Schmerzens, über etwas merklich werden lassen, und figürlich auch überhaupt so viel als schmerzhaft beklagen. Einen bejammern. Das ist zu...
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(Text von 1910) Bedauern
1). Beklagen
2). Bejammern
3). Bedauern bezeichnet bloß die innere Empfindung,
beklagen und
bejammern die Äußerung derselben; und zwar
beklagen bloß die Äußerung in Worten;
bejammern hingegen schließt auch andere natürliche Ausdrücke de...
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