
Form der verbundenen Unternehmen lt. AktG, in der Bankwirtschaft weit verbreitet: Unternehmen , die auf ein anderes Unternehmen (abhängiges Unternehmen ) unmittelbar oder mittel- bar beherrschenden Einfluss ausüben können. Von einemin Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unter...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beherrschendes-unternehmen/beherrs
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