[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Fracht versehen. Ein Schiff, einen Wagen befrachten. Daher die Befrachtung, und der Befrachter, des -s, plur. ut nom sing. derjenige, der ein Schiff befrachtet, oder mit Waaren, die es überbringen soll, versiehet.
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= ein Schiff mit Fracht beladen
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(Text von 1910) Beladen
1). Befrachten
2). Beladen wird überhaupt von jeder
Last gesagt:
befrachten von einer solchen, die aus Kaufmannsgütern besteht und auf gewissen Werkzeugen, wie Wagen, Schiffen, für bedungenen Lohn fortgebracht wird. So sagt man: Die Post ist sehr
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