Bedarfszuweisungen können gewährt werden: - zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, - zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse oder - zum Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsanteilen (oder Schlüsselzuweisungen) ergeben. ... Die Bedarfszuweisungen sind ausschließlich fü... Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A