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Bündig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1) Verbindend, rechtskräftig, gültig. Eine bündige Handschrift. Noch mehr aber, 2) Überzeugend. ein bündiger Beweis, der die Kräfte des Geistes gleichsam bindet. Er hat es sehr bündig bewiesen. Eine bündige Rede Sie reden mit der deutschen und bündigen Beredsa...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4567

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Bündig Logo #40004Dicht anschließend. Z.B. ist Text, der in jeder Zeile genau am linken Rand beginnt, linksbündig.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

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bündig Logo #40099Adj. (flush) Bezeichnet die Art und Weise der Ausrichtung von Text oder Bildern auf dem Bildschirm oder auf Papier. Beispielsweise bedeutet linksbündig die Ausrichtung am linken Rand und rechtsbündig die Ausrichtung am rechten Rand. ® siehe auch ausrichten.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40099

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bündig Logo #42134bündig, 1) in ein und derselben Ebene liegend, nicht überstehend; 2) überzeugend, schlüssig.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bündig Logo #42175(Text von 1910) Gründlich 1). Bündig 2). In Rücksicht auf die Unleugbarkeit der Grundsätze heißt ein System gründlich, in Rücksicht auf den richtigen Zusammenhang der Sätze untereinander heißt es bündig (ursprünglich von Balken gesagt, die genau passend verbunden sind). Ein System, das auf Hypothesen ...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38855.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.