[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1) Verbindend, rechtskräftig, gültig. Eine bündige Handschrift. Noch mehr aber, 2) Überzeugend. ein bündiger Beweis, der die Kräfte des Geistes gleichsam bindet. Er hat es sehr bündig bewiesen. Eine bündige Rede Sie reden mit der deutschen und bündigen Beredsa...
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Dicht anschließend. Z.B. ist Text, der in jeder Zeile genau am linken Rand beginnt, linksbündig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Adj. (flush) Bezeichnet die Art und Weise der Ausrichtung von Text oder Bildern auf dem Bildschirm oder auf Papier. Beispielsweise bedeutet linksbündig die Ausrichtung am linken Rand und rechtsbündig die Ausrichtung am rechten Rand. ® siehe auch ausrichten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40099

bündig, 1) in ein und derselben Ebene liegend, nicht überstehend; 2) überzeugend, schlüssig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(Text von 1910) Gründlich
1). Bündig
2). In Rücksicht auf die Unleugbarkeit der Grundsätze heißt ein System
gründlich, in Rücksicht auf den richtigen Zusammenhang der Sätze untereinander heißt es bündig (ursprünglich von Balken gesagt, die genau passend
verbunden sind). Ein System, das auf Hypothesen ...
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