[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. an Lebensmitteln austheilen; ein Wort, welches nur an manchen Höfen gangbar ist. So werden daselbst den Köchen das Fleisch, Brot, Gemüse u.s.f. und dem Mundschenken der Wein für die herrschaftliche Tafel ausgespeiset. Der dazu gesetzte Beamte w... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4582