
Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt ({§|657|bgb|juris} BGB). Die Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer einseitigen Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamke...
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Versprechen I. -- Erbabfindung II. heute:
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist das durch öffentliche Bekanntmachung erfolgende einseitige Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, das im 18. Jh. so benannt wird. Ursprünglich wird die Erklärung des Auslobens als Angebot an unbestimmte Personen angesehen.. Lit.: Dreiocker, K., Zur Dogmengeschichte der Auslobung, Diss. jur. Kiel 1969; Coing,H.,
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Einseitiges öffentliches Versprechen, für eine Handlung oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolges einen bestimmten Vorteil zu gewähren. Sie ist in den Paragrafen 657 bis 61a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgesch&au...
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Öffentlich ausgesetzte Belohnung für eine Leistung. Wettbewerbssieger ermitteln. Die Herbeiführung eines Erfolges.
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Auslobung, öffentlich bekannt gemachte, bindende Zusicherung einer Belohnung für eine Handlung, besonders für die Herbeiführung eines Erfolges, z. B. die Ermittlung eines Straftäters (§§ 657 folgende BGB).
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- Aus¦lo¦bung [f. 10 ; Rechtsw.] das Ausloben (2)
- im bürgerlichen Recht das Aussetzen einer Belohnung durch öffentliche Bekanntmachung (§§ 657ff. BGB) ; vor allem für Verbrechensaufklärung, für die Herbeischaffung verlorener Sachen oder für die Lösung eines Preisausschreibens.In Österreich wird die A...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Mit Auslobung wird ein einseitiges Rechtsgeschäft bezeichnet, mit dem der Auslobende jedem, der eine von ihm bestimmte Handlung vornimmt oder einen von ihm bestimmten Erfolg herbeiführt, verbindlich eine Belohnung verspricht. Die Auslobung ist in den §§ 657 - 661a BGB geregelt. Beispiel: Dem B ist seine Katze weggelaufen. Daher verspricht er je...
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Auslobung , öffentliche Aufforderung zu einer Leistung mit dem Versprechen einer Gegenleistung. Dem römischen Recht war dies Rechtsinstitut fremd, doch haben sich in dieser Beziehung gewohnheitsrechtliche Satzungen ausgebildet, indem derartige Auslobungen in dem entwickelten Verkehrsleben der Neuzeit täglich vorkommen, z. B. das Versprechen eine...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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