[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. heraus hängen, oder hinaus hängen Ein Zeichen aushängen. Waaren zum Verkaufe aushängen. Ein Aushängebogen, in den Buchdruckereyen, einer von den ersten abgedruckten Bogen einer Schrift, welche ausgehänget, oder von den andern abgesondert werden. Daher die Aushängung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4144
aus¦hän¦gen I [V.1, hat ausgehängt; mit Akk.] 1 an allgemein zugänglicher Stelle aufhängen; eine Anzeige, schriftliche Bekanntmachung a. 2 aus den Angeln nehmen; Syn. ausheben; Ggs. einhängen (I) ; eine Tür, ein Fenster a. II [V.62, hat ausgehangen; o. Obj.] an allg... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303