[Beamtenrecht] - Ein Anwärter ist im Beamtenrecht eine Person mit dem statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in Deutschland in einer Laufbahnausbildung befindet. Es gelten spezielle Ausbildungs- und Prüfungs(ver-)ordnungen, die der Bund bzw. die Länder für jede einze... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Anwärter_(Beamtenrecht)
An¦wär¦ter [m. 5 ] jmd., der Aussicht oder ein Anrecht auf etwas (Amt, Stellung) hat; A. auf ein Amt, auf den Thron Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303