an¦heu¦ern [V.1, hat angeheuert] I [mit Akk.] 1 für den Dienst auf einem Schiff verpflichten 2 [übertr.] für eine Arbeit, Beschäftigung gewinnen II [o. Obj.] in Dienst auf einem Schiff treten; er hat als Schiffsjunge angeheuert
für den Dienst auf einem Schiff einstellen oder eingestellt werden.