Anbehaben Bedeutung

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anbehaben Logo #42003I. beanspruchen, einen Anspruch gerichtlich durchsetzen -- einen vorsprechen abspenstig machen II. nachweisen, beweisen III. ein Recht, eine Strafe zuerkennen, befehlen --
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
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