[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d i. abhauen. Einen Baum abstämmen. 2) Mit dem Stömmeisen wegnehmen, absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten lautet dieses Zeitwort auch abstammen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_889