
Als Absatzhelfer bezeichnet man rechtlich selbstständige Organe, die im Distributionsprozess unterstützend wirksam werden, aber im Gegensatz zu Absatzmittlern (Intermediären) kein Eigentum an der Ware erwerben. Beispiele für Absatzhelfer sind Agenturen, Handelsvertreter, Kommissionäre, Reisende oder Handelsmakler. Absatzhelfer agieren rechtli...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Absatzhelfer
(Facilitators) Diese sind keine Mitglieder des Distributionskanals, übernehmen aber unterstützende Tätigkeiten, z. B.: Spediteure, Lagerhalter, Werbeagenturen, Kreditinstitute/Banken, Versicherungen, Marktforscher etc.).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42293
(Marketing) Unter einem Absatzhelfer versteht man rechlich eigenständig handelnde Personen oder Unternehmen (z. B. Handelsvertreter, Agent), die für das Zustande kommen eines Geschäftes zwischen zwei weiteren Unternehmen verantwortlich sind. Der Absatzhelfer tritt jedoch selber nicht als Händler auf, ...
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https://www.onpulson.de/lexikon/6347/absatzhelfer/
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