ab¦nö¦ti¦gen [V.1, hat abgenötigt; mit Dat. und Akk.] jmdm. etwas a. jmdn. zwingen oder durch dringende Aufforderung dazu bewegen, etwas zu tun; jmdm. ein Versprechen a.; seine Haltung nötigt mir Respekt, Bewunderung ab [übertr.] Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303