
Begriff des Außensteuergesetzes : eine ausländische Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Land ( Steueroasen ), die keine aktive Tätigkeit ausübt, sondern passive Einkünfte bezieht und an der unbeschränkt Steuerpflichtige (Inländer) unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind. Steuerliche Folge: Die Einkünfte, fü...
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