
Bei einem wichtigen Anliegen zu einer angesprochenen Thematik und mit Erlaubnis des Präsidenten sowie des aktuellen Redners darf ein Abgeordneter diesem eine Zwischenfrage stellen. Dies ist oft ein beliebtes Mittel, den Redner zu irritieren und zugleich den eigenen Standpunkt geschickt in eine Frage zu verpacken.
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