[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. ein in der Landwirthschaft von den Wiesen übliches Wort. Zweyhauige Wiesen, welche des Jahres zwey Mahl gehauen, oder gemähet werden können, und auch zweymähdige, zweyschürige, heißen; zum Unterschiede von den ein- und zweyhauigen.
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