
Unter Zweigliedrigkeit (exakt: Zweigliedrigkeit des Jugendamtes) versteht man, dass das Jugendamt nicht nur Verwaltung ist, sondern aus Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes besteht. Rechtsgrundlage dafür ist das (Bundes-)Kinder- und Jugendhilfegesetz - Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das im § 70 die Organisation des Jugendamtes ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweigliedrigkeit
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