
Eine Zweckzuwendung ist eine Vermögensübertragung, die mit der Auflage verbunden ist, diese Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks zu verwenden ({§|8|erbstg|juris} Erbschaftsteuergesetz). Die Übertragung kann aus Anlass des Todes (Erbfall) oder als freigebige Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung) erfolgen. Die Zweckzuwendung setzt einen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweckzuwendung

Der Begriff der Zweckzuwendung ist in § 8 Erbschaftsteuergesetz wie folgt definiert: Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind, soweit hierdurch die Be...
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